Umlageschlüssel bei gemeinsamen Hausgeld- und Nebenkostenabrechnungen


Was ist das Problem?

In Win-CASA ist es möglich, gemeinsame Hausgeld- und Nebenkostenabrechnungen für Eigentümer und Bewohner zu erstellen.


Die gesetzlichen Umlageschlüssel zwischen Mietrecht (§ 556a BGB) und Wohnungseigentumsgesetz (§ 16 Abs. 2 WEG) sind allerdings nicht die gleichen. Außerdem können vermietende Eigentümer mietvertraglich beliebige Umlageschlüssel vereinbaren.


Somit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass für Mieter und WEG unterschiedliche Umlageschlüssel anzuwenden sind. 


Immer wieder kommt daher die Frage auf: Wie ist es möglich, das gleiche Konto nach unterschiedlichen Umlageschlüssel zu verteilen (z.B. Konto Hausmeister auf Eigentümer nach MEA und auf den Mieter nach m²)?


Lösung in Win-CASA: Einstellungen zum Umlageschlüssel

In einer Miet & WEG-Verwaltung kann man im Register „Verwaltung“ in den Konten die Umlageschlüssel wie folgt einstellen:

 

 

Im Register „Verwaltung“ im Reiter „Objekte & Wohnungen“ kann über die Einstellungen und den Punkt 17. „Abrechnungen“ gesteuert werden, ob die Kosten im Block der umlagefähigen oder der nicht umlagefähigen Kosten erscheinen soll:

 

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