Zur Anlage von Rücklagen werden meist Sparbücher oder Festgeld-Konten o.ä. verwendet. Diese Konten werden in Win-CASA als Rücklagen-Bestandskonten (A) = aktive Bestandskonten bezeichnet. Zusätzlich zu den aktiven Rücklagen-Bestandskonten gibt es ein passives Rücklagen-Bestandskonto (P).
INHALTSVERZEICHNIS
- Ausgabe- und Einnahmekonto für unplanmäßige Zuführung und Entnahme
- Einrichtung zusätzlicher Rücklagenkonten
- Beispiel einer vollständig angelegten Rücklagenposition
In Win-CASA ist eine Rücklagenposition mit dem jeweiligen Entnahmekonto (Konto 30100) bereits angelegt, ebenso das dazugehörige passive Rücklagen-Bestandskonto (Konto 840). Siehe Register Verwaltung – Unterregister Konten, Schalter „Rücklagen WEG“.
Ausgabe- und Einnahmekonto für unplanmäßige Zuführung und Entnahme
Um eine unplanmäßige Zuführung oder Entnahme buchen zu können, müssen Sie ein Ausgabekonto und ein Einnahmekonto „nicht umlagefähig“ im Kontenrahmen anlegen. Eine unplanmäßige Zuführung wird gebucht, wenn z.B. der volle Betrag lt. Wirtschaftsplan zugeführt wurde, aber nicht alle Eigentümer deren Rücklagenanteil bezahlt haben. Die Differenz muss als unplanmäßige Zuführung im Register Buchhaltung – Schalter "Buchen" – Schalter "Rücklagen“ gebucht werden. Eine unplanmäßige Entnahme wird gebucht, um Liquiditätsengpässe auf dem WEG-Girokonto zu überbrücken. Dies führen Sie ebenfalls in der Buchenmaske durch.
Einrichtung zusätzlicher Rücklagenkonten
Wird eine weitere Rücklagenposition benötigt, beispielsweise für die Garagen, um damit eine separate Rücklagenabrechnung zu erstellen, müssen entsprechende Konten eingerichtet werden.
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Legen Sie im Register Verwaltung – Unterregister Konten ein neues Einnahmekonto „Entnahme Garagen" an. Über dieses werden später die Entnahmen Garage gebucht. Achtung: Dieses Einnahmekonto muss auf die Eigentümer umlagefähig sein, demnach muss dem Konto der gewünschte Umlageschlüssel zugeordnet werden!
Umlagefähig deshalb, damit der Anteil an den Rücklagen-Entnahmen für jeden einzelnen Eigentümer in der WEG- und Rücklagenabrechnung berechnet werden kann.
Ebenfalls benötigen Sie ein nicht umlagefähiges Ausgabe- und Einnahmekonto für die unplanmäßige Zuführung und unplanmäßige Entnahme. Nicht umlagefähig, da diese nicht in der Abrechnung erscheinen dürfen.
2. Legen Sie im Register Verwaltung – Unterregister Konten – Klasse „Rücklagen (P)/Sonst.“ ein neues passives Rücklagenbestandskonto an, z.B. die Nr. 841.
3. Klicken Sie im Register Verwaltung – Unterregister Konten – auf den Schalter „Rücklagen WEG“. Im oberen Fensterbereich klicken Sie den Schalter "Neu" an, um eine neue Rücklagenposition „Garage" anzulegen.
4. Geben Sie als Bezeichnung z.B. „Rücklage Garage" ein. Mittels der Lupen-Schalter wählen Sie die neu angelegten Konten für die Entnahme, für die unplanmäßige Zuführung und Entnahme und das passive Rücklagen-Bestandskonto aus.
5. Über den Schalter "Neu“ im unteren Fensterbereich legen Sie ein neues aktives Bestandskonto an. Normalerweise sollte dies ein Festgeldkonto oder ein Sparbuch o.ä. sein. Geben Sie die Kontobezeichnung, Kreditinstitut und IBAN/BIC ein. Zusätzlich müssen Sie in Zeile 3 dieser Maske die Buchhaltungs-Kontonummer (z.B. 510) eingeben. Mit dieser Kontonummer wird das neue RL-Bestandskonto im Register Verwaltung – Unterregister Konten, Klasse „Rücklagen (A)“ angezeigt.
6. Speichern Sie abschließend Ihre Eingabe mit dem Schalter "Speichern". Die Garagenrücklage kann im Register Buchhaltung – Schalter "Buchen" – Schalter "Rücklagen“ gebucht werden. Die Anfangsbestände der aktiven und passiven Bestandskonten geben Sie bei Bedarf im Register Verwaltung – Unterregister Konten – Schalter „Anfangsbestand“ ein.
Wichtig: Bitte zuvor links in der Baumansicht die gewünschte Rücklagen-Kontenklasse “A“ bzw. “P“ auswählen.