Bis einschließlich zur Hauptversion Win-CASA 2020 konnte die Bescheinigung immer nur für alle Bewohner/Eigentümer erzeugt werden. 

Mit der Version 2022 haben Sie nun die Möglichkeit bei der Buchung den §35a sofort bestimmten Eigentümern/ Bewohnern zuzuordnen: 

Folgender Fall ist eingetreten: 

Sie haben z.B. Handwerkerleistungen die nur eine spezielle Wohnung betreffen oder diese wurde individuell pro Wohneinheit berechnet, diese können Sie nun direkt zuordnen: 

Anteil Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerksleistungen, Personalkosten nach §35a EStG

 

Wichtig:
In der Bescheinigung wird dann natürlich nur die Gesamtsumme aller §35a genommen und per Anteil verteilt. 

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