Oft wird von unseren Kunden die Frage gestellt, was tun bei einem vergessenen Bewohner- /Eigentümerwechsel. Meistens ist davon ein Leerstand betroffen. Oder es handelt sich um ein neu angelegtes Objekt in diesem der vorherige Bewohner/Eigentümer erfasst werden muss, da noch offene Posten vorhanden sind.
Da eine Wohnung immer 365 Tage im Abrechnungszeitraum belegt sein muss, erkennt Win-CASA automatisch wenn ein Zeitraum vergessen wurde. Wenn Sie die Nebenkosten-/WEG-Abrechnung aufrufen, wird ein weiteres Register angezeigt.
Sie haben nun zwei Möglichkeiten. Entweder Sie verändern den Zeitraum, sprich Ein- und Auszugsdatum, bzw. Kauf- und Verkaufsdatum, da dies falsch eintragen wurde, oder Sie klicken „Vergessenen Wechsel einfügen“. Win-CASA fügt den Wechsel automatisch für Sie ein. Nach dem Einfügen öffnen Sie die Wohnungsstammdaten und geben entsprechend den Leerstand oder den betreffenden Bewohner/Eigentümer ein.
Um einen Bewohner/Eigentümer zu erfassen, der vor dem Abrechnungszeitraum liegt, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wenn Sie ein Objekt neu angelegt haben, wird in der Regel z.B. als Einzugs- bzw. Kaufdatum der 01.01.2020 eingegeben. Haben Sie den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2020 angegeben, kann in diesem Fall Win-CASA keine Lücke erkennen.
Öffnen Sie daher die Wohnungsstammdaten und klicken die betroffene Wohnung an. Im Register Vertrag, bzw. Zahlungen tragen Sie nun ein anderes Einzugs-/ Kaufdatum ein, in diesem Beispiel 01.02.2020. Jetzt kann Win- CASA eine Lücke im Abrechnungszeitraum feststellen. Sie gehen wie bereits beschrieben vor.
Anschließend ändern Sie das Einzugs-/Kaufdatum wieder auf das richtige Datum.
Info: Leider kommt es immer wieder vor, dass Kunden bei Leerstand einfach den Leerstand mit dem neuen Bewohner überschreiben. Auch hier muss zwingend ein Bewohner-/Eigentümerwechsel durchgeführt werden.